Faire Arbeitsbedingungen
  • An Unternehmen mit Lohnabhängigen (Fabriken, Plantagen, verarbeitende Betriebe usw.) werden soziale und gesundheitliche Mindestanforderungen gestellt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und ILO-Konventionen: Organisationsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Lohngleichheit, Verbot der Zwangsarbeit und der missbräuchlichen Kinderarbeit.

  • Die Unternehmen müssen den Lohnabhängigen existenzsichernde Löhne bezahlen; es dürfen keine überlangen Arbeitszeiten geleistet werden, und die Arbeitsplätze sollen angemessen und sicher eingerichtet sein (z.B. Schutzkleidung, Schutz vor gesundheitsschädigenden Einflüssen, Lichtverhältnisse, Lüftung usw.).